Navigation öffnenNavigation schließen

Suche
Schließen
Diese Veranstaltung entfällt!

Ihr/e Ansprechpartner/in

Da dies ein exklusiver Termin für La Biosthétique Partner ist, bitten wir Sie um die Eingabe des Passworts.

Sie haben das Passwort nicht mehr oder noch nicht?
Wenden Sie sich gerne an consult@labiosthetique.de / +49 7231 456 160

Das eingegebene Passwort ist falsch.
GoTo

Anmeldung

Bitte füllen Sie zur Anmeldung das nachfolgende Formular aus.

Gerne reservieren wir für Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts Zimmer. Teilen Sie uns bitte kurz mit, wie viele Zimmer Sie wünschen.

Geben Sie bitte nun die Vor- und Nachnamen aller Ihrer Teilnehmer an, die Sie verbindlich anmelden möchten. Bei mehr als fünf Teilnehmern, bitte das Kommentarfeld nutzen.

Nehmen alle von Ihnen hier angemeldeten Personen gemeinsam über ein Endgerät teil (z.B. im Salon)? Oder nimmt jede von Ihnen hier angemeldete Person mit einem eigenen Endgerät teil? Damit wir Ihr Seminar-Erlebnis optimal gestalten können, ist Ihre Angabe zu der genauen Anzahl der Endgeräte wichtig für uns. Danke für Ihre konkrete Information dazu.

Ihre Anmeldung wurde erfolgreich versandt. Vielen Dank!

Aktuelles

Abmahnwelle Google Schriftarten: Tipps & Vorlage

Seit einiger Zeit gibt es eine Abmahnwelle von Rechtsanwaltskanzleien wegen unsachgemässer Einbindung von Google-Fonts (kostenfreie Schriftarten von Google) in Salon-Homepages. Ein Präzedenzfall zeigt, dass Klagen erfolgreich sein können und die Verantwortung den Website-Inhabern, nicht Agenturen zugesprochen werden kann.

 

Hintergrund: 
Beim Laden einer Seite mit Google Fonts wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt. Theoretisch kann Google dadurch den Besucher eindeutig identifizieren. Wenn der Besucher nicht die Möglichkeit hat, dazu sein explizites Einverständnis zu geben, ist dies in Deutschland rechtswidrig.

 

Wie können Sie eine Klage vermeiden?
 1. Wenn Sie Google Fonts nutzen, lassen Sie diese am besten direkt in Ihre Seite einbetten. So umgehen Sie die Übermittlung der IP-Adresse und stellen sicher, dass Ihre Seite auch dann ästhetisch aussieht, wenn der Nutzer der Übermittlung nicht zustimmt (in dem Falle würden andere Schriften geladen).
2. Stellen Sie sicher, dass Besucher Ihrer Website über Ihre Cookie-Box die Möglichkeit haben, explizit der Übermittlung der IP-Adresse zuzustimmen oder dies abzulehnen (Die Cookie-Box ist das vorgeschaltete kleine Feld, das bei Besuch einer Website erscheint, die Cookies verwendet).
3. Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung korrekt und vollständig alle externen Dienste und Ihren Umgang damit beschreibt (Bsp. Google Fonts, Google Maps, YouTube & Co.)

 

Sie wünschen sich technische Hilfe?
Wenden Sie sich z.B. gerne an eine unserer Partneragenturen:

 

MaynWalt Medien GmbH
+49 221 67 77 74 60
info@maynwalt.de

 

Notthoff GmbH
+49 251 149 818 70
kontakt@notthoff.de

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?
Die Société Française de Biosthetique hat ein anwaltliches Schreiben für Sie erstellen lassen, das Sie leicht anpassen und per Einwurfeinschreiben an die abmahnende Kanzlei zurück senden können. > Download Musterschreiben

 

Weiterführende Informationen
Tipps der IHK Koblenz:
> Abmahnungen vermeiden

 

Dies ist eine Initiative der Société Française de Biosthétique auf Grundlage des Sachstandes vom 02. November 2022.