Voilà! Alle Infos rund um Kassenführung & Inventur
Artikellisten 2024/2025
Hier findet ihr alle aktuellen Artikellisten für eure Kassensystem-Anbieter. Heads up: Als Service stellen wir allen gängigen Kassenanbietern die Listen automatisch zur Verfügung. Wir raten euch, euren Kassenanbieter trotzdem kurz zu kontaktieren und euch den aktuellen Stand geben zu lassen.
Inventurlisten
Gerne stellen wir euch hier alle Inventurlisten auf einen Blick zur Verfügung. Viel Flow beim Zählen!
Kassenführung
Wichtige Infos & Downloads rund um eure Kassenführung.
Wer in seinem Betrieb buchführungsrelevante Daten elektronisch verarbeitet, der braucht eine Verfahrensdokumentation – so schreiben es die Grundsätze der ordnungsgemässen digitalen Buchführung (GoBD) vor.
Was sich nach viel bürokratischem Aufwand anhört, können kleine Betriebe jedoch mit relativ einfachen Mitteln selbst erstellen, wenn sie sich auf die wichtigsten Punkte konzentrieren.
Warum ist die Verfahrensdokumentation für den Betrieb so wichtig?
Die Verfahrensdokumentation ist mit das Erste, was sich jeder Betriebsprüfer anschaut. Somit erhält er einen schnellen Überblick über die Organisation und die Abläufe des Unternehmens.
Es gibt eine Vielzahl von Kassensystemanbietern in der Friseurbranche. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Auswahl des passenden Kassensystems stark von den individuellen Bedürfnissen jedes Einzelnen abhängt. Deshalb haben wir uns entschieden, mit drei Kassensystemanbietern eine engere Kooperation zu führen mit dem Ziel unsere gemeinsamen Kunden bestmöglich zu betreuen.
Timeglobe / Telefon: 0228-38759280
Damit Ihre Umstellung schnell gelingt, haben wir für Sie eine Excel-Liste mit allen Produkten und Preisen erstellt. Diese Liste geben wir bei einer Aktualisierung automatisch an die uns bekannten Kassenanbieter weiter.
Trinkgeld ist ein freiwillig vom Kunde gezahlter Betrag, der Auskunft über seine Zufriedenheit gibt. Trinkgelder für die Angestellten sind i.d.R. nicht in den elektronischen Aufzeichnungssystemen zu erfassen, sofern sie in bar direkt an den Arbeitnehmer gehen. Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder an Arbeitnehmer steuerfrei, sofern sie freiwillig erfolgen.
Ausnahmen können unbare Geschäftsvorfälle (Zahlung per EC-/Kreditkarte) sein, indem auch das Trinkgeld unbar gewährt wird und dann das Geld aus der Geschäftskasse entnommen wird. In diesem Fall muss eine Dokumentation in den Kasseneinzeldaten erfolgen, da ansonsten die Nachvollziehbarkeit der Daten nicht mehr gegeben ist.
Trinkgelder an den Unternehmer sind grundsätzlich steuerpflichtig und als Einnahme in der Kasse zu erfassen.
Gerne stellen wir euch eine Vorlage für euren Wochenbericht zur Warenverwertungskontrolle zur Verfügung.